
Neben der Sozialpflichtversicherung gab es in der ehemaligen DDR die Freiwillige Zusatzrentenversicherung (FZR). Sie wurde zum 1. März 1971 eingeführt und bestand bis zum 30.6.1990. Die FZR wurde notwendig, um das Rentenniveau der Rentner in der Sozialversicherung nicht weiter absinken zu lassen. Über die FZR konnte das über 600,00 Mark liegend...
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